Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Influencer*innen ist immer kommerziell – ganz egal, ob Auftraggeber kostenlose Produkt(proben) versenden, über ihre Affiliate-Programme Provisionen verteilen oder konventionell Geld dafür bezahlen, und im Gegenzug von Content Creators Posts und Story-Veröffentlichungen erhalten. Die Influencer Marketing Academy (IMA) empfiehlt, derartige Formen der Zusammenarbeit immer nur auf Grundlage eines professionellen Influencer Marketing Vertrags durchzuführen. Die Gründe liegen auf der Hand.
Influencer*innen, die für Unternehmen Werbung machen, erhalten für den Einsatz ihrer Zeit (und Kreativität) eine Gegenleistung. Entweder ein Produkt oder eine Bezahlung. Hierfür erbringen sie kreative Leistungen und stellen ihre Plattformen und Reichweite zur Verfügung. Nutznießer aus dieser Zusammenarbeit ist der Hersteller oder Vertrieb bestimmter Produkte und Dienstleistungen.
Rechtliche und steuerliche Risiken im Influencer Marketing
Aus dieser Form der Zusammenarbeit können vielerlei Risiken entstehen. Das wohl offensichtlichste ist eine fehlende Werbekennzeichnung, infolgedessen teure und nervige Abmahnungen und sogar Gerichtsverfahren zu Ungunsten von Influencer*innen, aber auch zu Lasten von Auftraggebern (=Nutznießern) entstehen können. Nahezu auf der ganzen Welt existieren aber auch strikte Regeln zum Beispiel im Hinblick auf
- Jugendschutz
- Urheberrecht
- Markenrecht
- Werberecht
Musik in Videos oder Podcasts, überhöhte Darstellungen von Produktvorteilen, die Abbildung geschützter Marken (die in keinem Zusammenhang mit dem Auftraggeber stehen) in Veröffentlichungen und viele jugendgefährdende Aspekte werden oft übersehen. Aber auch die Frage der Handlungsfähigkeit von „Geschäftspartnern“ (Influencer*innen unter 18), die Selbstversteuerung von Einnahmen, die auch aus der Zusendung wertiger Produkte oder der Einladung zu Reisen entsteht, sind für Unternehmen kritisch, wenn sie nicht vorab klar geregelt sind.
Für beide Seiten – Influencer*innen und Auftraggeber*in – ist deshalb ein schriftlicher Vertrag wichtig, der Leistungen und Pflichten auch in Zukunft dokumentierbar festhält. Liegt ein derartiger Vertrag nicht vor, kann dies sowohl bei rechtlichen Auseinandersetzungen, aber auch bei (Nach-) Forderungen des Finanzamts zu einem Debakel führen – und möglicherweise auch Auftraggeber*in voll haftbar machen. Dass Steuernachzahlungen im Bereich Online Marketing hohe sechs- bis siebenstellige Summen bedeuten können, kann derzeit jeder in der Debatte rund um Quellensteuer-Forderungen der Finanzämter im Rahmen des Paragraphen 50a nachlesen. Einige Finanzämter fordern von Unternehmen rückwirkend für 7 Jahre die Zahlung eine 15%ige Steuer auf bestimmte Online-Werbeausgaben.
Mustervertrag für Influencer Marketing
Ein einfacher Weg, einen professionellen Mustervertrag für Influencer Marketing zu erhalten, hat die Influencer Marketing Academy (IMA) aus Berlin geschaffen: Sie bietet einen von Rechtsanwalt Florian Braune L.LM. entwickelten und kuratierten Muster-Vertrag an. Das Vertragspaket für Influencer Marketing besteht aus dem Vertragswerk als Word Datei (anpassbar) und diversen Anlagen für Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Hinweisen zur rechtlich einwandfreien Kennzeichnung von Werbebeiträgen.
Der Mustervertrag Influencer Marketing kann auf der Website der Influencer Marketing Academy (IMA) online bestellt werden: https://influencermarketingacademy.de Der Vertrag ist in zwei Varianten erhältlich: Reiner Download, auf Wunsch kann eine persönliche Konsultation durch Anwalt Florian Braune gleich mit hinzugebucht werden, wenn bestimmte Regelungen in das Standard-Vertragswerk für Influencer Marketing eingefügt werden sollen.